Gespräche in der Fußgängerzone zur Landtagswahl "Demokratie wählen"
Ort: Rossmarkt Kirchheim u. Teck
Gespräche in der Fußgängerzone zur Landtagswahl: Demokratie wählen“
Das im Januar 2025 gegründete Kirchheimer Bündnis für Demokratie und Menschenrechte hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, seine Stimme gegen alle Bestrebung zu erheben, welche die Grundwerte unserer Demokratie auszuhöhlen oder abzuschaffen versuchen.
Aus diesem Grund werden Aktive des Bündnisses am Samstag, 7. Februar 2026 von 10.00 bis 12.30 Uhr in der Fußgängerzone am Rossmarkt - gemeinsam mit den Kirchheimer „Omas gegen Rechts“ - Gespräche mit Passantinnen und Passanten führen zum Jahresthema 2026 des Bündnisses „Demokratie stärken – Menschenrechte umsetzen“ und zum aktuellen Gesprächsmotto „Landtagswahl: Demokratie wählen“.
Das Bündnis möchte Menschen motivieren, wählen zu gehen und die Demokratie zu stärken. Die Bündnis-Aktiven wollen ins Gespräch kommen, warum es wichtig ist, demokratische Parteien zu wählen und keine demokratiefeindlichen Bestrebungen zu unterstützen. Sie wollen informieren, was die Nutzung des Wahl-O-Mat leistet und dass – neben den Programmen der Parteien – die Website des Bündnisses auf viele seriöse, nützliche Informationsquellen zur Wahl verweist: https://buendnis-kirchheim.de/
Hintergrundinformation
Zur Landtagswahl tritt auch eine Partei an, die nach Auffassung des Bündnisses die Grundwerte unserer Demokratie auszuhöhlen versucht. Diese Partei, der in Prognosen eine Verdoppelung der Stimmenzahl vorhergesagt wird, wird seit 2022 vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft: die AfD. Im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg heißt es auf Seite 55 u.a.: „In der AfD BW vertreten extremistische Kräfte ein ethnisch-homogenes Volksverständnis, das im Widerspruch zur Garantie der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und den Diskriminierungsverboten nach Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz steht. Es existieren Anhaltspunkte, dass diese Kräfte die Diskriminierung und rechtliche Benachteiligung bestimmter Personengruppen anstreben … Außerdem äußern sie Positionen, die mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sind. Dazu zählen Vergleiche der aktuellen Regierung mit Diktaturen und die Behauptung, demokratisch legitimierte Entscheidungsträger wollten der Bevölkerung absichtlich schaden.“
Die Klage der AfD gegen diese Einstuftung lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 6. November 2023 im Eilverfahren ab. Mit Beschluss vom 11. November 2024 wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Beschwerde der AfD BW gegen diese Einstufung ab. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am 18. März 2025 im Hauptsacheverfahren die Klage der AfD BW ab. Gleichzeitig ließ das Gericht die Berufung vor dem VGH Baden-Württemberg zu. Das Verfahren in dieser Instanz steht noch aus.