#1 Weil es mein Recht und Privileg ist!
#2 Weil jede Stimme zählt!
#3 Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle!
#4 Weil Wählen mich vor Extremismus schützt!
#5 Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!
#6 Weil Wählen heißt Verantwortung zu übernehmen!
#7 Weil ich aktiv die Politik beeinflussen kann!
#8 Weil Wählen Bürgerpflicht ist!
#9 Weil ich beeinflusse, wer Bundeskanzler:in wird!
Wir werden aktiv für Demokratie und Menschenrechte.
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Die AfD wird immer stärker - auch in Baden-Württemberg? Wie gehen wir damit um? AfD-Verbot: pro - contra.
Etwa 80 Interessierte lauschten am Dienstag, 14. April in der Aula der Jakob-Schöllkopf-Schule sehr aufmerksam den Ausführungen von Prof. Dr. jur. Markus Ogorek von der Universität zu Köln zum Thema "AfD-Verbot: pro - contra. Markus Ogorek ist stellvertrender Direktor der Adenauer School of Government, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln und Leiter der Forschungsstelle Nachrichtendienste.
Ogoreks Gutachten zum AfD-Verbot wurde im Sommer 2025 vor allem medial und politisch rezipiert, insbesondere im Kontext der Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren auf Grundlage des damals neuen Verfassungsschutzgutachtens zur AfD. Öffentlich diskutiert wurde Ogoreks Untersuchung insbesondere ab August 2025, als große Medien wie Spiegel, Tagesschau, Tagesschau.de, Tagesspiegel sowie ausländische Angebote aus dem Gutachten zitierten und es einordneten. Die Berichterstattung zeichnet Ogoreks Gutachten überwiegend als sachlich‑juristische Bestandsaufnahme: Das Gutachten bescheinigt eine tragfähige Basis für ein Verbotsverfahren, betont aber zugleich die hohen Hürden und die Notwendigkeit sorgfältiger Beweisführung und politischer Abwägung.Ogorek wird dabei weder als plakativer „Verbotsbefürworter“ noch als Gegner eines Verbots dargestellt, sondern als Staatsrechtler, der empfiehlt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Einstufung der AfD abzuwarten und parallel eine mögliche Antragstellung (Bundestag/Bundesrat/Bundesregierung) technisch-juristisch vorzubereiten.
Nach der Begrüßung durch Schulleiter Jens Kaiser und der Einführung durch Hans Dörr, einen der stellvertretenden Sprecher des Bündnisses für Demokratie und Menschenrechte, trug Prof. Ogorek als fachlich versierter Experte die im Grunde trockene Materie der juristischen Betrachtung eines Parteiverbotsfahrens sehr lebendig und kurzweilig vor.
Gegenstand von Ogoreks rund 60minütigen Ausführungen war u.a. die Geschichte der gelungenen Parteiverbote gegen die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP 1952 und gegen die KPD im Jahr 1956 in der damals noch jungen Bundesrepublik.
Diesen Verfahren folgte dann das gescheiterte Parteiverbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2002. Gescheitert war das Verfahren, weil am Ende nicht feststellen werden konnte, welche Aktionen der NPD von den Verfassungsschutzämtern mitinitiiert worden waren. Das bedeutete das Aus für das Verbotsverfahren, das sich vor allem auf Zitate stützte, die überwiegend enttarnten V-Personen zugeschrieben wurden. Drei der acht Richter erklärten, sie sähen in der Verstrickung von V-Männern ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" - und stimmten dagegen, das Verfahren fortzusetzen. Da für ein Parteiverbot eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist, reichte das, um das Verfahren zu kippen. 2017 wurde ein weiteres Verfahren gegen die NPD abgebrochen. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber nicht das Potential, ihre Ziele zu erreichen, so die Richter. 2023 benannte sich die NPD in "Die Heimat" um. Vor knapp zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die inzwischen am Rande der politischen Bedeutungslosigkeit rangierende Partei aufgrund ihrer Verfassungsfeindlichkeit für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.
Im Vortrag ging es außerdem um die im Verfassungsvergleich einmalige Situation, dass die Möglichkeit eines Parteiverbots - als schärfste und zugleich zweischneidige Waffe der wehrhaften Demokratie - in der Verfassung selbst, im Grundgesetz, verankert ist. In Artikel 21 Abs. 2 heißt es "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig."
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht". Ogorek machte den Unterschied zwischen "verfassungsfeindlich" und "verfassungswidrig" klar. Er führte außerdem aus, welche Merkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beeinträchtigt oder gar beseitigt werden müssen, wenn verfassungswidrigen Bestrebungen als rechtlich relevante Tatsachen festgestellt werden.
Die lebendige Aussprache nach dem ca. einstündigen Vortrag war u.a. dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Reihe die AfD-Kreisräte Ulrich Deuschle und Markus Berthold (gleichzeitig Fraktionsvorsitzender der AfD im Gemeinderat Kirchheim u. Teck) saßen. In seiner Einführung und auch bei der Verabschied wies Hans Dörr noch einmal auf die fachliche Expertise von Prof. Dr. Ogorek hin, die sich auch im Wikipedia-Artikel nachlesen lässt. Vor diesem Hintergrund - so Dörr - sei das Bündnis für Demokratie besonders dankbar, dass er uns fast zwei Tage seiner kostbaren Zeit im wahrsten Sinne geschenkt habe. Prof. Dr. Ogorek verlangte nämlich weder für den Abendvortrag noch für den Vortrag am nächsten Tag in zwei Doppelstunden vor je ca. 70 Schüler*innen der Jakob-Schöllkopf-Schule ein Honorar.
Inhaltliches Fazit des Vortrags, der sich fast ausschließlich auf die juristische Dimension des Verbotsverfahrens bezog:
Das Bundesverfassungsgericht muss sehr hohe Maßstäbe an ein Parteiverbotsverfahren auf der Grundlage von GG Artikel 21 Abs. 2 anlegen, da ein Verbotsurteil einen massiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellt. Was an Indizien dafür vorliegt, dass Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden“, die Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden kann, muss schon sehr gewichtig sein. Auf Nachfrage, ob denn seiner Meinung nach die Beweislage ausreiche, antwortete Ogorek mit dem bekannten Spruch „Vor Gericht oder auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand“, sprich: er kann es nicht einschätzen.
Er ist skeptisch, ob das Material ausreicht, die Partei mit ihren immerhin 70.000 Mitgliedern in ihrer Breite uns Vielgestaltigkeit – von einem Landesverband NRW, der nicht mal Prüffall ist bis zum als „gesichert extremistisch“ eingestuften Landesverband Thüringen. Er würde vorschlagen, dass man sich erst einmal z.B. den Landesverband Thüringen (oder auch den ebenfalls so eingestuften Landesverband Sachsen-Anhalt) vornimmt und dort dann testet, ob diese Landesverbände verboten werden.
Weitere Informationen: s. Veröffentlichungen im SPIEGEL, in der ARD, im ZDF, im Verfassungsblog etc.
Workshop "Ausgrenzung im Alltag - Ausgrenzung als Instrument und Ziel rechtsextremer Politik"
Im Februar 2026 erhielten wir als Bündnis für Demokratie und Menschenrechte die Einladung von Schulleiter Roll vom Ludwig-Uhland-Gymnasiums, beim Antirassismustag der Schule am 17. März 2026 mitzuwirken.
Wir – Hans Dörr, Martin Lempp, Monika Loh, Heinz Pötzl und Gerhard Schneider und - freuten uns, den 37 Schüler*innen der Stufe 9 das Bündnis für Demokratie vorstellen und dies mit dem Bündnis-Thema „Ausgrenzung“ verknüpfen zu können, das ins Themenspektrum eines Aktionstags gegen Rassismus passt. “ Nach der Schilderung unserer Motive für die aktive Mitarbeit im Bündnis stellten wir die Geschichte unseres Bündnisses vor. Die Verknüpfung zumThema „Ausgrenzung“ bietet die Präambel unseres Bündnis-Grundlagentextes. Dort heißt es u.a.: „Als demokratische Mehrheit bündeln wir unsere Kräfte und stellen uns gemeinsam gegen jegliche Form von Faschismus, Rassismus, Extremismus, Hass, Ausgrenzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Ausgrenzung im Alltag – Ausgrenzung als Ziel und Instrument
Mit einem der Ziele des Bündnisses, dem Einsatz gegen Ausgrenzung, knüpften wir an die Alltagserfahrung der Schülerinnen und Schüler an. Sie beantworteten – per schriftlicher, anonymer Kärtchen-Notiz - die Frage, was sie selbst bisher zum Thema „Ausgrenzung“ gehört, gesehen und erlebt haben.
Im nächsten Arbeitsschritt vertieften die Schüler*innen in fünf Arbeitsgruppen die Thematik „Ausgrenzung im Alltag“. Sie machten sich Gedanken zum Ablauf, zu Orten und zu Beteiligten von Ausgrenzung. Weitere Aspekte waren Ursachen, Auswirkungen und Lösung von Ausgrenzungsproblemen. Die Auswertung der Gruppenarbeit wurde in Plakaten festgehalten und der Gesamtgruppe vorgestellt. Unser Plan sah vor, in einem weiteren Arbeitsschritt der Gruppenarbeit zu bearbeiten, wie rechtsextreme Gruppen Ausgrenzung als Instrument und Strategie für die Erreichung ihrer politischen Ziele nutzen. Es stellte sich aber heraus, dass diese Fragestellungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens in keiner der Gruppen bearbeitet werden konnten.
Wie Rechtsextreme Social Media nutzen, um zu rekrutieren
Nach einer längeren Pause wandten wir uns dem zweiten Schwerpunkt des Workshops zu: dem Thema „Social Media“. Ausgangspunkt war ein fünfminütiger Ausschnitt aus einem WDR-Video vom 8.11.2025 „Wie Rechtsextreme Social Media nutzen, um zu rekrutieren“. Im anschließenden Plenumsgespräch erörterten wir die Fragen, die im Video angesprochen wurden: Nutzung von Social media; rassistische, antisemitische oder anderen menschenfeindliche Aussagen in Social Media; Normalisierung und Gewöhnung durch harmlose und humoristische Verpackung von ausgrenzenden Inhalten; nicht sofort erkennbare versteckten Botschaften, die harmlos wirken und und zigfach gelikt und geteilt werden; eine große Bandbreite von Formaten, die Rechtsextreme nutzen, um Jugendliche anzusprechen (Musikvideos, Podcasts, Games etc.); Social Media als ein Einstieg für eine Radikalisierung; Push-Faktoren, die bewirken, dass Jugendliche anfällig sind für rechtsextreme Angbote: Ausgrenzung, Diskrimierung, Einsamkeit, Frust, Zukunftangst; Pull-Faktoren = Gründe, weshalb extremistische Gruppen anziehend auf Jugendliche wirken: das Versprechen von Gemeinschaft und Zugehörigkeit; gemeinsame Feindbilder).
Die Thematik „Social Media als Medium von Rechtsextremen“ wurde anschließend durch ein weiteres drei-Minuten-Video der ARD (Tagesschau-Redaktion) vom 9.2. 2024 vertieft: Rechtsextreme bei TikTok: Mit einem Swipe in den Köpfen der Jugendlichen.
Was können wir gegen Ausgrenzung und für Demokratie und Menschenrechte tun – einzeln und gemeinsam?
Wir besprachen, was jeder tun kann: sich aus verlässlichen Quellen informieren, sich mit anderen austauschen, sich für Politik interessieren, politisch aktiv werden und sich engagieren - in den Jugendorganisationen von demokratischen Parteien, in der Zivilgesellschaft (z.B. im Bündnis für Demokratie und Menschenrechte) oder bei Be Part.
Zum Schluss stellten wir das bundesweite Netzwerk „Schulen gegen Rassismus – Schulen mit Courage“ vor. Außerdem präsentierten wir die Kirchheimer Form der Jugendbeteiligung - BePart. Mehr Informationen zu BePart findet man auf der Website https://bepart-kirchheim.de.
Wie gehen wir mit den Krisen unserer Zeit um?
Wie gehen wir mit den Krisen unserer Zeit um?
Die Flut der Krisennachrichten unserer Zeit führt bei vielen Menschen zu Überforderung und Abwehr: „Ich kann und will nichts mehr von Krise hören“! Die Besucher der Veranstaltung „Krise, Krise, Krise – wie gehen wir mit den allgegenwärtigen Krisennachrichten um?“ erhofften sich Antworten auf diese Frage.
Die versprach Susanne Socher, die Mit-Entwicklerin und Moderatorin des Dialogformats „Sprechen & Zuhören“vom Verein Mehr Demokratie. Sie erläuterte zu Beginn im Blick auf die Entstehungsgeschichte des Gesprächsformats, was es leisten kann und wie es abläuft: „Während der Corona-Krise zeigte sich: Hinter der Fassade sehr kontroverser Sachdiskussionen wirkten oft tiefsitzende Emotionen. Weil die aber nicht ausgesprochen wurden, überlagerten sie die Sachebene – und die Auseinandersetzung wurde immer unversöhnlicher. Ein Weg aus dieser Sackgasse war, einen Gesprächsraum zu schaffen, in dem es nicht um den Kampf der Argumente mit Zahlen, Fakten und Statistiken geht. Die Gesprächsteilnehmenden erzählen vielmehr von ihrer ganz persönlichen Betroffenheit von einem Problem, zu dem es auf der Sachebene kontroverse Positionen gibt. Diese Positionen dürfen im Gespräch und auch danach bestehen bleiben. Das ist aber in Ordnung. Niemand versucht, den anderen zu überzeugen oder gar zu überreden.“
Die Methode des Gesprächs ist ganz einfach: Rund um das Thema tauschten sich die Teilnehmenden in sehr kleinen Gesprächsgruppen aus. Hauptgesprächsregel ist: Eine Person spricht für vier Minuten, die anderen hören sehr aufmerksam zu, kommentieren nicht, stellen keine Rückfragen und müssen sich während des Zuhörens auch nicht schon Gegenargumente überlegen. Das fördert die Fähigkeit, den anderen zu hören. Es gibt dem Sprechenden das Gefühl, tatsächlich gehört zu werden. Auch schwierige Emotionen wie Angst, Überforderung oder Wut können benannt werden. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zu erhöhen.
Nach intensiven Gesprächen – in drei Runden á 16 Minuten – gab es eine Schlussrunde im Plenum: „Zuhören und nicht sofort reagieren: das war anfangs ungewohnt, aber heilsam“, berichtete eine Teilnehmerin nach der Veranstaltung. Viele erlebten die Atmosphäre als „überraschend vertrauensvoll“.In einer Zeit, in der Debatten oft scharf und polarisierend geführt werden, bot der Abend für viele eine wohltuende Erfahrung von Offenheit und Respekt.
Gerhard Schneider, einer der Initiatoren der Veranstaltung vom Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Kirchheim u. Teck zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf. „Es war bewegend zu erleben, wie Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen miteinander ins Gespräch kamen, ohne sich zu bewerten. Unser Versuch, im geschützten Rahmen echtes Zuhören zu praktizieren, ist gelungen.“ Bei der Auswertung der Veranstaltung waren sich die Bündnis-Aktiven einige: „Wir streben an, das Format „Sprechen & Zuhören“ künftig regelmäßig anzubieten und ermuntern alle Interessierten, Themenvorschläge über https://www.buendnis-kirchheim.de/kontakt.html einzureichen.“
"Licht an für die Demokratie" - erfolgreiche Aktion auf dem Kirchheimer Marktplatz

Mehr als 200 Menschen aus Kirchheim um Umgebung ließen bei der Aktion "Licht an für die Demokratie" am Samstag, 28. Februar ein Licht (ihrer Smartphones) für die Stärkung unserer Demokratie leuchten. Aufgerufen hatten die Kirchheimer "Omas gegen Rechts" und das Kirchheim Bündnis für Demokratie und Menschenrechte.
Eindrucksvolle Bilder von der Aktion - fotografiert von Thomas Krohm - findet man hier
Gute Gespräche im Diakonieladen
"Wie leben Sie hier in Kirchheim?", "Was bewegt Sie?", "Was macht Ihnen Sorgen?", "Wie läuft es in der Arbeit?", "Was verbindet Sie mit dem Diakonieladen?" "Welche Wünsche haben Sie?" Über diese und weitere Fragen unterhielten sich vier Mitglieder der AG 2 "Zusammenhalt stärken" des Bündnisses für Demokratie und Menschenrechte am Freitag, 12. Dezember 2026 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Auf die Idee zur Veranstaltung waren die Aktiven des Bündnisses durch einen Einwurf der Leiterin des Diakonieladens nach einer inhaltlich ähnlich ausgerichteten Gesprächs-Aktion auf dem Postplatz im Juli des Jahres gekommen. Elisa Bertoldi-Kerner hatte damals angeregt, eine ähnliche Veranstaltung doch im Diakonieladen durchzuführen. Nach Vorgesprächen und einer Vor-Ort-Recherche entwarf die Gruppe die Aktion.
Die Gespräche der vier Akteure - Silvia Orcek, Margit Hinderer, Katja Seybold und Hans Dörr - verliefen sehr unterschiedlich. Gemeinsam war allen Gesprächen eine große Intensität.
Gespräche im Diakonieladen - protokolliert von Silvia Orzek und Margit Hinderer
Demokratie? NUR MIT DIR!



