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Kalender mit Veranstaltungsdetails

Dezember 2025

Allee der Menschenrechte

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) präsentierten am Samstag, 13. Dezember, verschiedene Initiativen in der Kirchheimer Fußgängerzone in einer „Allee der Menschenrechte“ beim Wachthaus ihre Arbeit und luden Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen.

Die Kirchheimer Gruppe von Amnesty International beteiligte sich an der weltweiten Aktion „Briefmarathon“.

Besucherinnen und Besucher konnten dort vorgefertigte Briefe schreiben, um Solidarität mit Menschen zu zeigen, deren Rechte massiv verletzt werden. In diesem Jahr richtet sich die Aufmerksamkeit auf den Journalisten Sai Zaw Thaike aus Myanmar, der von der Militärjunta zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, die tunesische Menschenrechtsverteidigerin und TV-Kommentatorin Sonia Dahmani sowie die jungen Klimaaktivistinnen der Gruppe „Guerreras por la Amazonia“ in Ecuador.

Auch das im Januar 2025 gegründete Kirchheimer Bündnis für Demokratie und Menschenrechte war vertreten. Das Bündnis hatte bereits  in mehreren Veranstaltungen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern über ihre Zufriedenheit mit dem Leben und ihre Wünsche an die Politik geführt. Diese Gespräche unter dem Motto „Demokratie stärken - Menschenrechte umsetzen“ wurden am Infotisch des Bündnisses und in der Fußgängerzone fortgesetzt.

Die Beratungsstelle Pro Familia Kirchheim nutzte die Gelegenheit, um über sexuelle und reproduktive Rechte zu informieren. Diese garantieren persönliche Freiheit, Selbstbestimmung, Vielfalt, Teilhabe und Gesundheit - und sind damit ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechte.

Mit der Aktion „Beim Namen nennen“ erinnerte das Kirchheimer Zentrum für Migration und Flucht Chai an die Flüchtlinge, die auf dem Weg nach Europa ums Leben gekommen sind. Ihre Namen, das Datum ihres Todes und die bekannten Umstände werden auf Stoffbändern öffentlich sichtbar gemacht. Seit 1993 sind mehr als 65.000 Menschen auf der Flucht nach Europa gestorben, und 2024 war das bislang tödlichste Jahr globaler Migrationsbewegungen.

Die Omas gegen Rechts waren ebenfalls dabei. Wie jeden Samstag führten sie vor dem Wachthaus ihre Mahnwache durch und laden zu Gesprächen über Demokratie, Menschenrechte und den Umgang mit Rechtsextremismus ein.

Der Verein Brückenhaus informierte über Kinderrechte und bot Kindern die Möglichkeit, ihre Vorstellungen auf Wimpeln zu malen oder zu schreiben - denn auch Kinderrechte sind Menschenrechte.

 

Eventliste

Gespräche in der Fußgängerzone zur Landtagswahl "Demokratie wählen"

Gespräche in der Fußgängerzone zur Landtagswahl: Demokratie wählen“

Das im Januar 2025 gegründete Kirchheimer Bündnis für Demokratie und Menschenrechte hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, seine Stimme gegen alle Bestrebung zu erheben, welche die Grundwerte unserer Demokratie auszuhöhlen oder abzuschaffen versuchen.

Aus diesem Grund werden Aktive des Bündnisses am Samstag, 7. Februar 2026 von 10.00 bis 12.30 Uhr in der Fußgängerzone am Rossmarkt - gemeinsam mit den Kirchheimer „Omas gegen Rechts“ - Gespräche mit Passantinnen und Passanten führen zum Jahresthema 2026 des Bündnisses „Demokratie stärken – Menschenrechte umsetzen“ und zum aktuellen Gesprächsmotto „Landtagswahl: Demokratie wählen“.

Das Bündnis möchte Menschen motivieren, wählen zu gehen und die Demokratie zu stärken. Die Bündnis-Aktiven wollen ins Gespräch kommen, warum es wichtig ist, demokratische Parteien zu wählen und keine demokratiefeindlichen Bestrebungen zu unterstützen. Sie wollen informieren, was die Nutzung des Wahl-O-Mat leistet und dass – neben den Programmen der Parteien – die Website des Bündnisses auf viele seriöse, nützliche Informationsquellen zur Wahl verweist: https://buendnis-kirchheim.de/

 

Hintergrundinformation

Zur Landtagswahl tritt auch eine Partei an, die nach Auffassung des Bündnisses die Grundwerte unserer Demokratie auszuhöhlen versucht. Diese Partei, der in Prognosen eine Verdoppelung der Stimmenzahl vorhergesagt wird, wird seit 2022 vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft: die AfD. Im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg heißt es auf Seite 55 u.a.: „In der AfD BW vertreten extremistische Kräfte ein ethnisch-homogenes Volksverständnis, das im Widerspruch zur Garantie der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und den Diskriminierungsverboten nach Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz steht. Es existieren Anhaltspunkte, dass diese Kräfte die Diskriminierung und rechtliche Benachteiligung bestimmter Personengruppen anstreben … Außerdem äußern sie Positionen, die mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sind. Dazu zählen Vergleiche der aktuellen Regierung mit Diktaturen und die Behauptung, demokratisch legitimierte Entscheidungsträger wollten der Bevölkerung absichtlich schaden.“

Die Klage der AfD gegen diese Einstuftung lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 6. November 2023 im Eilverfahren ab. Mit Beschluss vom 11. November 2024 wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Beschwerde der AfD BW gegen diese Einstufung ab. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am 18. März 2025 im Hauptsacheverfahren die Klage der AfD BW ab. Gleichzeitig ließ das Gericht die Berufung vor dem VGH Baden-Württemberg zu. Das Verfahren in dieser Instanz steht noch aus.