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Kalender mit Veranstaltungsdetails

Januar 2026

Benefizkonzert für Menschenrechte

Der Tod der ukranischen Journalistin Viktoria Roschtschyna in russischer Gefangenschaft https://www.dw.com/de/ukraine-viktoria-roschtschyna-wird-nach-gefangenschaft-und-folter-in-russland-in-heimat-beerdigt-v3/a-73547202 hat die Jazzsängerin und Songwriterin Romy-Felicitas Hop tief berührt. Ihr zu  Ehren hat sie einen Song geschrieben.

Das Benefizkonzert findet in Zusammenarbeit mit der Kirchheimer Ortsgruppe von Amnesty International sowie dem neu gegründeten Kirchheimer Bündnis für Demokratie und Menschenrechte statt. Es möchte Aufmerksamkeit für Menschenrechte und Solidarität für Journalistinnen und Journalisten schaffen.

Neben Romy-Felicitas Hopf gestalten weitere Künstler*innen den Abend:

Martin Kade, Blues-Sänger und Gitarrist aus Owen

Danny Li Hughes & Felicia Li Garattoni

Johnny Trouble, Singer-Songwriter

CTR, ein junges Hip-Hop-Kollektiv.

Zwischendurch wird es kurze Einblicke in die Arbeit der Ortsgruppe von Amnesty International geben.  .

Einlass: 19.30 Uhr. Beginn: 20.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Eventliste

Vortrag vor Schülerinnen und Schülern "Die AfD wird stärker Wie gehen wir damit um? AfD-Verbot – pro - contra"

Prof. Dr. jur. Markus Ogorek referiert zum Thema „Die AfD wird stärker – auch in Baden-Württemberg. Wie gehen wir damit und mit der AfD um? AfD-Verbot – pro – contra.

Prof. Markus Ogorek hat sich als Staatsrechtlicher intensiv mit der AfD auseinandergesetzt.

Sein Gutachten zum AfD-Verbot wurde im Sommer 2025 vor allem medial und politisch rezipiert, insbesondere im Kontext der Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren auf Grundlage des damals neuen Verfassungsschutzgutachtens zur AfD.​

Öffentlich diskutiert wurde Ogoreks Untersuchung insbesondere ab August 2025, als große Medien wie Spiegel, Tagesschau, Tagesschau.de, Tagesspiegel sowie ausländische Angebote aus dem Gutachten zitierten und es einordneten.​

Die Berichterstattung zeichnet Ogoreks Gutachten überwiegend als sachlich‑juristische Bestandsaufnahme: Es bescheinigt eine tragfähige Basis für ein Verbotsverfahren, betont aber zugleich die hohen Hürden und die Notwendigkeit sorgfältiger Beweisführung und politischer Abwägung.​

Ogorek wird dabei weder als plakativer „Verbotsbefürworter“ noch als Gegner eines Verbots dargestellt, sondern als Staatsrechtler, der empfiehlt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Einstufung der AfD abzuwarten und parallel eine mögliche Antragstellung (Bundestag/Bundesrat/Bundesregierung) technisch-juristisch vorzubereiten.​

Prof. Dr. jur. Markus Ogorek ist stellvertrender Direktor der Adenauer School of Government, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln und Leiter der Forschungsstelle Nachrichtendienste.

Weitere Informationen: s. Veröffentlichungen im SPIEGEL, in der ARD, im ZDF, im Verfassungsblog etc.